Um beispielsweise den Kaffeevollautomaten einer GmbH steuerlich absetzen zu können, darf dieser ausschließlich für betriebliche Zwecke genutzt werden. Das bedeutet, dass dieser den Mitarbeitern, Kunden oder Geschäftspartnern des Unternehmens zur Verfügung steht. Gleichzeitig muss er ihrem Unternehmen einen klaren Mehrwert bieten, zum Beispiel durch eine erhöhte Produktivität oder eine bessere Mitarbeiterzufriedenheit.
Entscheiden Sie sich dafür einen Kaffeevollautomaten zu mieten, können die monatlichen Mietzahlungen direkt als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Wichtig dabei ist, alle Belege über die Anschaffung bzw. Miete und den Betrieb eines Kaffeevollautomaten aufzubewahren.
Mit einem Kaffeevollautomaten von fresh at work genießen Sie nicht nur köstliche Kaffeekreationen, sondern profitieren auch von steuerlichen Vorteilen, denn die monatliche Miete ist in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Miete direkt im Monat der Zahlung geltend machen können, was sich positiv auf die Liquidität Ihres Unternehmens auswirkt. Zu den abzugsfähigen Kosten gehören:
Im Gegensatz zum Kauf eines Kaffeevollautomaten ermöglicht die Miete bei fresh at work - ohne Vertragsbindung und versteckte Kosten - eine schnelle und unkomplizierte steuerliche Absetzbarkeit. Während beim Kauf die Anschaffungskosten über mehrere Jahre abgeschrieben werden müssen, können die monatlichen Mietkosten direkt in der Steuererklärung angegeben werden.
Dadurch wirkt sich die Miete kurzfristig positiv auf die Steuerlast aus. Dies ist vor allem für junge Unternehmen attraktiv, die ihre Liquidität schonen und keine hohen Anfangsinvestitionen tätigen wollen. Gleichzeitig profitieren sie von unserer Flexibilität, denn wir passen uns ihren wechselnden Anforderungen an.
Die Entscheidung zwischen Kauf und Miete hängt von den spezifischen Bedürfnissen ihres Unternehmens ab. Während der Kauf eines Kaffeevollautomaten eine hohe Einmalinvestition erfordert, bietet die Miete zahlreiche Vorteile:
Die Miete eines Kaffeevollautomaten für das häusliche Arbeitszimmer ist in der Regel nicht abzugsfähig, da eine überwiegend private Nutzung nicht ausgeschlossen werden kann. Nur in Ausnahmefällen, z.B. bei einem separaten Arbeitszimmer mit eigenem Mietvertrag, könnte eine Abzugsfähigkeit gegeben sein. In klassischen Büroumgebungen hingegen kann der Espresso im Büro steuerfrei geltend gemacht werden.
Kaffee im Büro ist mehr als nur ein morgendlicher Wachmacher. Er ist ein wertvoller Mitarbeiterbenefit, der nicht nur die Stimmung hebt und motiviert, sondern auch steuerliche Vorteile bietet. Wenn Sie Kaffee in Ihrem Unternehmen steuerfrei anbieten, profitieren Sie gleich zweimal: zufriedene Mitarbeiter und eine geringere Steuerlast. Kaffee als Mitarbeiter-Benefit zahlt sich so gleich doppelt aus.
Um die Steuerersparnis durch Kaffeespezialitäten optimal zu nutzen, sollten Sie alle Ausgaben sorgfältig dokumentieren. Bewahren Sie Belege für die monatliche Miete, Wartung und Verbrauchsmaterialien auf und führen Sie eine detaillierte Kostenaufstellung. So sind Sie bei einer Betriebsprüfung durch das Finanzamt gut vorbereitet und können die steuerlichen Vorteile eines gemieteten Kaffeevollautomaten voll ausschöpfen. Wenn Sie den Kaffee auch Ihren Kunden anbieten, können Sie die Kosten zusätzlich als Werbekosten geltend machen.
Sprechen Sie uns an und wir finden gemeinsam für Ihr Büro die passende All-Inclusive-Lösung für hochwertigen Kaffee am Arbeitsplatz!