

Geruch und Geschmack sind die häufigsten Beschwerden bei Bürowasserspendern. Das liegt fast imemr an diesen drei Hauptursachen[1]:
Wer als Arbeitgeber Trinkwasser an Mitarbeitende abgibt, fällt automatisch unter die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) – unabhängig davon, ob das Gerät gekauft, gemietet oder geleast ist.[2]
Im Schadensfall – etwa bei einer nachgewiesenen Legionellen-Infektion – prüfen Gesundheitsamt und Berufsgenossenschaft, ob die Anlage fachgerecht installiert und gewartet wurde.[2]
Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) empfiehlt für freistehende Wasserspender eine mindestens vierteljährliche Hygienewartung – je nach Gerät und Standort auch häufiger.[1] Dokumentieren Sie Reinigung und Filterwechsel schriftlich – nur so können Sie gegenüber Behörden nachweisen, dass Hygienemaßnahmen durchgeführt wurden.[3]
Konkrete Wartungsschritte im Überblick:
Wer Hygieneprobleme beim Bürowasserspender dauerhaft vermeiden will, braucht eine klare Zuständigkeit, verbindliche Wartungsintervalle und lückenlose Dokumentation – drei Dinge, die im Eigenverantworteten Betrieb regelmäßig scheitern. Hinzu kommt: Geräteausfall oder ein notwendiger Austausch bedeuten beim Kauf ungeplante Reparaturkosten; starre Leasingverträge lassen kaum Spielraum, wenn sich Teamgröße oder Anforderungen ändern.
Beim Mietmodell von fresh at work liegt die gesamte Hygieneverantwortung beim Serviceteam: Wartung, Filterwechsel, Reinigung und Dokumentation sind Teil unseres Rundum-Sorglos-Service. Laufzeiten sind flexibel und monatlich kündbar, kein Kapitaleinsatz erforderlich.
Wenn Hygienekontrollen und Wartungsdokumentation in Ihrem Büro bisher intern organisiert werden mussten, lohnt es sich ein individuelles Angebot anzufordern – bevor ein versäumter Wartungstermin zum rechtlichen Problem wird.
Ein komischer Geruch aus dem Bürowasserspender deutet fast immer auf einen überalterten Filter, eine verschmutzte Auffangschale oder Standwasser in den Leitungen hin. Als Sofortmaßnahme: Auffangschale reinigen und desinfizieren, Filterwechsel prüfen und bei längerem Stillstand das Gerät vollständig spülen lassen. Hält der Geruch an, sollte eine vollständige Hygienewartung durchgeführt werden.[1]
Arbeitgeber, die Trinkwasser an Mitarbeitende abgeben, fallen unter die Trinkwasserverordnung – die Verantwortlichkeit für einwandfreie Wasserqualität endet beim Entnahmepunkt, also beim Glas des Mitarbeitenden. Hinzu kommt die Fürsorgepflicht nach Arbeitsstättenverordnung sowie die Pflicht zur jährlichen mikrobiologischen Untersuchung auf relevante Keime und Legionellen.[2],[4]
Das Bundesinstitut für Risikobewertung empfiehlt für freistehende Bürowasserspender eine mindestens vierteljährliche Hygienewartung. Filterwechsel sind je nach Modell alle 3–6 Monate fällig. Alle Maßnahmen sollten schriftlich dokumentiert werden, um gegenüber Behörden nachweisen zu können, dass Hygieneanforderungen erfüllt wurden.[1],[3]
Legionellen – Bakterien, die sich in warmem Standwasser vermehren und bei Einatmen von Wassertröpfchen eine schwere Lungenentzündung auslösen können – sind in schlecht gewarteten Trinkwasseranlagen ein nachgewiesenes Gesundheitsrisiko. Regelmäßige Spülung, Wartung und mikrobiologische Kontrolle sind die wirksamsten Schutzmaßnahmen.[2],[4]
Beim Eigenbetrieb tragen Sie als Arbeitgeber die volle Hygieneverantwortung: Wartungsplanung, Filterwechsel, Dokumentation und mikrobiologische Kontrolle müssen intern organisiert werden – mit dem Risiko ungeplanter Reparaturkosten bei Geräteausfall. Beim Mietmodell von fresh at work übernimmt das Serviceteam alle Wartungs- und Hygieneleistungen vertraglich, inklusive Dokumentation, einem festen Ansprechpartner und Geräteaustausch binnen 24–48 Stunden bei kalkulierbarem Fixpreis.[1],[3]
[1] Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR): Hygienische Beschaffenheit von Wasserspendern – Bewertung und Leitlinien für eine gute Hygiene-Praxis, BfR, www.bfr.bund.de/presseinformation/hygienischer-betrieb-von-wasserspendern-fachgerechte-handhabung-und-pflege-kann-die-keimvermehrung-verringern/ zuletzt abgerufen am 23.05.2026.
[2] DGWZ: Zertifizierungspflicht für Trinkwasserspender – rechtliche Grundlagen TrinkwV, Deutsche Gesellschaft für wirtschaftliche Zusammenarbeit, www.dgwz.de/regelung-trinkwasserspender, zuletzt abgerufen am 23.05.2026.
[3] Haufe.de Arbeitsschutz: Trinkwasserspender – welche Hygienemaßnahmen sind notwendig?, Haufe Lexware, www.haufe.de/arbeitsschutz/gesundheit-umwelt/trinkwasserspender-welche-hygienemassnamen-sind-notwendig_94_440766.html, zuletzt abgerufen am 23.05.2026.
[4] IFMU: Trinkwasserhygiene für Firmen – Arbeitgeberpflichten, Institut für Medizin und Umwelt, www.ifmu.de/trinkwasser/beratung/firmen/, zuletzt abgerufen am 23.05.2026.